Kann ich ein Verfahren mit neuen Beweisen wieder aufrollen?
günstig für Wiederaufnahmskläger betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensparteien
Das hängt davon ab, ob Ihnen ein Verschulden vorzuwerfen ist. Dass Sie im früheren Verfahren etwas nicht behauptet oder ein Beweismittel nicht genannt haben, schadet nur dann, wenn dessen Bedeutung ohne weiteres erkennbar gewesen wäre. Bei anwaltlicher Vertretung gilt ein strenger Maßstab, die Grenze bildet aber die zumutbare Sorgfalt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 07.07.2020 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ein Verschulden wegen Unterlassung entsprechender Behauptungen im Vorprozeß oder wegen Unterlassung der Namhaftmachung von Beweismitteln kann immer nur dann angenommen werden, wenn die Bedeutung der Tatsachen oder Beweismittel ohne weiteres erkennbar gewesen wäre.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- An die von einem Rechtsanwalt vertretene Partei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Grenze bildet aber auch hier die Anwendung der zumutbaren Sorgfalt.OGH 10 Ob 12/09a, 12.05.2009
- Hier: Abänderungsantrag nach § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG.OGH 10 Ob 12/09a, 12.05.2009
- Stammt ein Umstand, der belegen soll, dass ein Gutachten im wiederaufzunehmenden Verfahren auf einer unvollständigen Entscheidungsgrundlage beruhte, (allein) aus der Sphäre des Wiederaufnahmsklägers, dann gehört es bei richtiger Auslegung des § 536 Z 3 ZPO zu seinen Pflichten, auch zu behaupten und zu beweisen, weshalb er dieses Beweismittel nicht schon früher benützen hätte können und damit die Notfrist des § 530 Abs 2 ZPO bei Klagseinbringung noch offen gestanden sei.OGH 3 Ob 186/04f, 26.08.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106894 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 5 Ob 27/20m, 07.07.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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