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Bin ich an ein Urteil gebunden, an dem ich nicht beteiligt war?

günstig für Dritter betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsnachfolger, Erben
Nein. Ein rechtskräftiges Urteil bindet nur die Parteien des Verfahrens, ihre Rechtsnachfolger und Personen, die das Gesetz ausdrücklich einbezieht. Wer davon nicht erfasst ist, darf später auch das Gegenteil behaupten. Grund dafür ist, dass nur die Beteiligten am Verfahren mitwirken konnten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (16 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1997)

Die subjektiven Grenzen der materiellen Rechtskraft bestimmen den Personenkreis, auf den sich ihre Bindungswirkung und Einmaligkeitswirkung erstreckt, dagegen geben die objektiven Grenzen Auskunft über die Entscheidungswirkungen in sachlicher Hinsicht.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107340 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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