Gilt ein Bescheid gegen mich, obwohl ich nicht beteiligt war?
betrifft Kläger, Beklagter, Nachbarn, Unternehmer
Ja. Gerichte sind an rechtskräftige Bescheide auch dann gebunden, wenn Sie im Verfahren vor der Behörde gar keine Parteistellung hatten. Wer am Verwaltungsverfahren nicht beteiligt war, ist allerdings nur dann gebunden, wenn der Bescheid eine neue Rechtslage schafft oder das Gesetz allein an sein Bestehen Folgen knüpft.
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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 27.02.2020 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Die Gerichte sind auch dann an rechtskräftigen Verwaltungsbescheide gebunden, wenn den im gerichtlichen Verfahren Beteiligten im Verwaltungsverfahren vor der dort zuständigen Behörde keine Beteiligtenstellung zugekommen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dritte, die am Verwaltungsverfahren nicht beteiligt waren, können (abgesehen von einer Rechtskrafterstreckung, etwa bei Rechtsnachfolge) nur durch die Gestaltungs- oder Tatbestandswirkung eines Bescheids gebunden sein.OGH 4 Ob 192/06y, 21.11.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036865 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 8 ObA 7/19s, 27.02.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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