Bindet mich ein Bescheid, an dem ich nicht beteiligt war?
günstig für Dritter betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Beklagte, Kläger, Unternehmer
Nein. Waren Sie am Verwaltungsverfahren nicht beteiligt, bindet Sie der Bescheid grundsätzlich nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn der Bescheid selbst eine Rechtslage gestaltet oder wenn seine Feststellungen ausnahmsweise auch für Dritte maßgeblich sind; die bloße Rechtskraft genügt dafür nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 27.02.2020 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Dritte, die am Verwaltungsverfahren nicht beteiligt waren, können nur durch die Gestaltungs- oder Tatbestandswirkung eines Bescheids gebunden sein. Die bloße Rechtskraft allein führt noch nicht zu Wirkungen für Dritte.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121545 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 9.
- OGH 8 ObA 7/19s, 27.02.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 199/18k, 24.01.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 9 ObA 108/17y, 27.09.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 166/15w, 23.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 947 · Ausnahmen
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