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Bindet mich ein Urteil, an dem ich nicht beteiligt war?

günstig für Dritter betrifft Parteien, Dritte, Rechtsnachfolger, Beklagte
Nein. Ein rechtskräftiges Urteil wirkt grundsätzlich nur zwischen den beteiligten Parteien, ihren Rechtsnachfolgern und den vom Gesetz ausdrücklich einbezogenen Personen. Waren Sie nicht beteiligt, dürfen Sie in einem späteren Verfahren auch das Gegenteil behaupten, weil Ihnen sonst das rechtliche Gehör genommen wäre.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 24.09.2019 (17 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1976)

Die Bindungswirkung der rechtskräftigen Vorentscheidung derart, dass die sachliche Verhandlung und Prüfung über das neue Klagebegehren ausgeschlossen wäre, beschränkt sich als Folge der Rechtskraft grundsätzlich auf die Parteien und den "Geltend gemachten Anspruch", über den im Urteil entschieden wurde.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041175 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 17.

Im Gesetz

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