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Bindet mich ein Bescheid, an dessen Verfahren ich nicht beteiligt war?

betrifft Anrainer, Grundstückseigentümer, Kläger, Beklagte
Ja, das kann sein. Knüpft eine Rechtsvorschrift eine Folge daran, dass ein bestimmter Bescheid vorliegt, dann wirkt dieser Bescheid auch Ihnen gegenüber. Die Bindung ergibt sich dabei nicht aus dem Bescheid selbst, sondern aus der Vorschrift, die an ihn anknüpft; das gilt auch für Rechtslagen, die durch solche Staatsakte gestaltet wurden.

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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 24.01.2019 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Die Tatbestandswirkung eines Bescheides tritt ein, wenn ein solcher in einer Rechtsvorschrift als Tatbestand für eine Rechtsfolge eingesetzt wird. Die rechtliche Relevanz eines solchen Bescheides für den Adressaten der Rechtsvorschrift ergibt sich nicht aus dessen Verbindlichkeit für ihn, sondern aus der an ihn gerichteten an den Bescheid anknüpfenden Bestimmung. Auch die oftmals als Gestaltungswirkung bezeichneten rechtlichen Konsequenzen können zu den Tatbestandswirkungen gerechnet werden: Hier knüpfen Tatbestände an Rechtsfragen an, die durch Bescheide (oder andere Staatsakte) geschaffen wurden. Die damit geschaffenen Rechtssituationen bewirken auch eine Bindung von Personen, die an dem Zustandekommen des rechtsgestaltenden Aktes nicht als Parteien beteiligt waren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114910 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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