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Kann ein Schauspieler aus denselben Gründen wie Angestellte entlassen werden?

günstig für Arbeitgeber betrifft Schauspieler, Bühnenmitglieder, Theaterbetriebe, Arbeitgeber
Das Schauspielergesetz zählt die Gründe für eine Entlassung ohne Kündigungsfrist nur beispielhaft auf. Deshalb darf diese Aufzählung weit ausgelegt werden. Vergleichbare Gründe aus dem Angestelltengesetz können sinngemäß herangezogen werden.

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Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 24.03.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Da das Schauspielergesetz wie das Angestelltengesetz eine Generalklausel enthält, daß aus wichtigem Grund das Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werde könne (§ 37 SchauspG), ist bei der dann folgenden demonstrativen Aufzählung der Entlassungsgründe in § 38 SchauspG in weitem Maß eine ausdehnende Auslegung und Analogie zu vergleichbaren Entlassungsgründen nach dem Angestelltengesetz zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109400 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

SchSpG §37; SchSpG §38

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Abschließende Aufzählung der Entlassungsgründe

Nein. Die Gründe, aus denen eine Entlassung ausgesprochen werden darf, sind im Gesetz abschließend aufgezählt. Ähnlich schwerwiegende Sachverhalte, die dort nicht genannt sind, reichen nicht aus; zulässig ist nur eine Auslegung im Rahmen des Wortsinns.

günstig für Arbeitnehmer Wichtiger Grund für eine sofortige Auflösung

Eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses setzt einen wichtigen Grund voraus. Wo das Gesetz nicht genau sagt, was ein wichtiger Grund ist, kommt es darauf an, ob die Interessen der anderen Seite so schwer verletzt wurden, dass ihr nicht einmal die Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist zumutbar ist. Bei geringfügigen Verfehlungen reicht das nicht.

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