Kann ich einen freien Dienstvertrag aus wichtigem Grund sofort beenden?
betrifft Auftragnehmer, Auftraggeber, freier Dienstnehmer, Unternehmer
Ja. Ein Dienstverhältnis kann von jeder Seite ohne Kündigungsfrist aus wichtigen Gründen gelöst werden. Dasselbe gilt sinngemäß für freie Dienstverträge, auch wenn sie zwischen Unternehmern geschlossen wurden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 20.12.2023 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Nach § 1162 ABGB und § 25 AngG kann das Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teil aus wichtigen Gründen gelöst werden. Dies hat auch sinngemäß für freie Dienstverträge (zwischen Unternehmern) zu gelten.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028558 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 6 Ob 47/23i, 20.12.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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