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Darf der ORF mich immer wieder befristet beschäftigen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Journalisten, Arbeitgeber
Ja. Bei journalistischen und programmgestaltenden Mitarbeitern des Rundfunks dürfen befristete Arbeitsverhältnisse ohne zahlenmäßige Grenze und auch unmittelbar hintereinander geschlossen werden. Ein unbefristeter Vertrag liegt nur vor, wenn ein außenstehender Beobachter aus dem Verhalten des Arbeitgebers zweifelsfrei eine Dauerbindung erkennen könnte.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 27.05.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Bei journalistischen und programmgestaltenden Mitarbeitern des Österreichischen Rundfunks können auch, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis zum Österreichischen Rundfunk stehen, befristete Arbeitsverhältnisse ohne zahlenmäßige Begrenzung und auch unmittelbar hintereinander abgeschlossen werden. Die Vereinbarung eines unbefristeten Vertrages könnte nur dann vorliegen, wenn ein objektiver Beobachter aus dem Verhalten des Arbeitgebers zweifelsfrei die Absicht entnehmen könnte, eine Dauerbindung eingehen zu wollen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109417 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

RFG §17 Abs5 Z1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Wiederholte Befristung des Arbeitsvertrags

Schon bei der ersten Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags ist zu prüfen, ob es dafür einen sachlichen Grund gibt. Wird zwei- oder mehrmals verlängert, wird dieser Maßstab immer strenger. Denn Sie dürfen dann eher auf weitere Verlängerungen vertrauen, während Ihnen die Befristung immer weniger nützt und Sie den Kündigungsschutz verlieren.

günstig für Arbeitnehmer Wiederholte Befristung von Dienstverträgen

Befristete Dienstverträge sind nur in den im Gesetz genannten Fällen zulässig. Damit soll verhindert werden, dass der soziale Schutz eines unbefristeten Dienstverhältnisses umgangen wird. Wiederholte Befristungen sind daher nur wirksam, wenn tatsächlich ein Vertretungsfall vorliegt.

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