Zum Inhalt springen

Habe ich ein Grundrecht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Das europäische Grundrecht auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung gilt nur so weit, wie es das europäische Recht und die nationalen Vorschriften ausgestalten. Weder das europäische noch das österreichische Recht ordnet für einen Verstoß an, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Aus diesem Grundrecht können Sie daher keine Feststellung eines unbefristeten Dienstverhältnisses ableiten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 25.04.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Art 30 GRC unterliegt einem Ausgestaltungsvorbehalt: Das Recht auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung ist nur insofern und insoweit garantiert, als es sich aus dem Unionsrecht und den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten ergibt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134847 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

GRC Art30; EG-RL 1999/70/EG - Befristungs-RL 31999L0070 Art1; EG-RL 1999/70/EG - Befristungs-RL 31999L0070 §5 Nr1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Ungültige Befristung bei Kettenverträgen

Ist eine Kette befristeter Verträge sachlich nicht gerechtfertigt, ist die Befristung ungültig und das Dienstverhältnis gilt als unbefristet. Die aneinandergereihten Verträge zählen dann als ein einziges Dienstverhältnis, überall dort, wo es auf die Dauer der Beschäftigung ankommt. Geschützt sind allein Sie als Arbeitnehmer; Sie können den Vertrag aber auch gelten lassen und bestätigen.

günstig für Arbeitnehmer Ungerechtfertigte Entlassung behinderter Arbeitnehmer

Bei einem begünstigten behinderten Arbeitnehmer beendet eine ungerechtfertigte Entlassung das Arbeitsverhältnis nicht. Andernfalls könnte der besondere Kündigungsschutz umgangen werden.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Befristeter Dienstvertrag mit Verlängerungsklausel
Arbeitsrecht · Wirkung der ungerechtfertigten Entlassung
Arbeitsrecht · Kettenverträge beim Rundfunk