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Haftet mein Arbeitgeber, wenn ich im Firmenfahrzeug verletzt werde?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Versicherer
Ja, soweit eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung den Schaden deckt. Die Ausnahme vom Haftungsschutz des Arbeitgebers erfasst alle Personenschäden, die von einer solchen Versicherung gedeckt sind. Eine Betriebshaftpflichtversicherung genügt dafür nicht. Hat der Arbeitgeber trotz Versicherungspflicht vorsätzlich keine Versicherung abgeschlossen, kann er wegen Verletzung der Fürsorgepflicht für jenen Betrag haften, der sonst zur Verfügung gestanden wäre.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 26.01.2017 (9 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1998)

Im Hinblick auf diese haftpflichtversicherungsrechtliche Komponente der Neuregelung und der Absicht des Gesetzgebers, durch diese Regelung den bisherigen Haftungsausschluss der kraftfahrzeughaftpflichtversicherten Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen gemäß § 175 ASVG, insbesondere Verkehrsunfällen, die ein Arbeitnehmer in einem der Allgemeinheit nicht zugänglichen Fahrzeug des Arbeitgebers erleidet, zu beseitigen, umfasst die Ausnahmeregelung des § 333 Abs 3 ASVG sämtliche durch einen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer gedeckten Personenschäden.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109871 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Genannte Normen

ASVG idF 48. ASVGNov §333 Abs3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Haftpflichtdeckung als Voraussetzung

Die Ausnahme, mit der der Haftungsschutz des Arbeitgebers durchbrochen wird, greift nur, wenn der Schaden von einer Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Ohne solche Deckung bleibt es beim Schutz des Arbeitgebers. Die Versicherungsdeckung ist also Voraussetzung.

günstig für Arbeitgeber Haftung des Arbeitgebers beim Arbeitsunfall

Bei Verletzungen meist nicht. Für Personenschäden aus einem Arbeitsunfall haftet der Dienstgeber nur, wenn er den Unfall vorsätzlich verursacht hat; alle anderen Haftungsgründe sind ausgeschlossen, auch die Haftung für seine Erfüllungsgehilfen. Für Sachschäden gilt diese Einschränkung nicht.

Verwandte Fragen

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