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Kann ich meinen Arbeitgeber nach einem Arbeitsunfall klagen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Hinterbliebene
Für Verletzungen aus einem Arbeitsunfall haftet Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nur, wenn er den Unfall absichtlich herbeigeführt hat. Alle anderen Haftungsgründe sind ausgeschlossen, auch die Haftung für seine Gehilfen und als Halter eines Fahrzeugs. Ausgeschlossen ist auch das Schmerzengeld naher Angehöriger für den Schock nach einem tödlichen Arbeitsunfall.

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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 14.12.2021 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Durch § 333 Abs 1 ASVG werden alle sich aus einem Arbeitsunfall ergebenden Schadenersatzansprüche, soweit sie Personenschäden betreffen und sich gegen den Dienstgeber oder die ihm Gleichgestellten richten, abschließend geregelt und damit alle anderen Haftungsgründe, insbesondere auch die Bestimmungen des ABGB, des EKHG oder anderer Haftpflichtvorschriften, ausgeschlossen. § 333 Abs 1 ASVG schließt dem versicherten Dienstnehmer gegenüber eine Haftung des Dienstgebers für fremdes Verschulden im Sinne der §§ 1313a, 1315 ABGB oder des § 19 Abs 2 EKHG ebenso aus wie seine Halterhaftung nach den Bestimmungen des EKHG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085236 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 24.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Ausnahme vom Haftungsprivileg

In einem bestimmten Bereich ja. Die Ausnahme von der Haftungsbeschränkung schafft keinen neuen Haftungsgrund, sondern nimmt dem Dienstgeber nur den Schutz, soweit es um einen haftpflichtversicherungsrechtlich geprägten Bereich geht. Dort haftet er nach den allgemeinen Regeln für Verschulden und Gefährdung.

günstig für Arbeitnehmer Ersatz vom Zweitschädiger nach Arbeitsunfall

Auch wenn Ihr Dienstgeber nach einem Arbeitsunfall weitgehend geschützt ist, können Sie einen zweiten Schädiger nach den allgemeinen Regeln auf Ersatz klagen. Dieser kann Ihnen ein Mitverschulden Ihres Dienstgebers nicht entgegenhalten.

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