Wie viele Tage habe ich für die Mängelrüge?
betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer
Für Prüfung und Meldung des Mangels sind insgesamt vierzehn Tage angemessen. Das gilt, solange keine besonderen Umstände für eine kürzere oder längere Frist sprechen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Wegen der unterschiedlichen nationalen Rechtstraditionen in den Vertragsstaaten ist eine Untersuchungs- und Rügefrist von insgesamt 14 Tagen als angemessen anzusehen, wenn keine besonderen Umstände für eine Verkürzung oder Verlängerung sprechen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gegen eine vertragliche Determinierung der Rügefrist bestehen schon angesichts des insgesamt dispositiven Charakters des Art 38 CISG keine Bedenken.OGH 6 Ob 100/25m, 30.06.2026
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111001 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 6 Ob 100/25m, 30.06.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 210/22v, 28.02.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
UN-Kaufrechtsübk - CISG Art38; UN-Kaufrechtsübk - CISG Art39
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