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Wie viele Tage habe ich für die Mängelrüge?

betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer
Für Prüfung und Meldung des Mangels sind insgesamt vierzehn Tage angemessen. Das gilt, solange keine besonderen Umstände für eine kürzere oder längere Frist sprechen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Wegen der unterschiedlichen nationalen Rechtstraditionen in den Vertragsstaaten ist eine Untersuchungs- und Rügefrist von insgesamt 14 Tagen als angemessen anzusehen, wenn keine besonderen Umstände für eine Verkürzung oder Verlängerung sprechen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111001 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Genannte Normen

UN-Kaufrechtsübk - CISG Art38; UN-Kaufrechtsübk - CISG Art39

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