Wie lange habe ich Zeit, einen Mangel zu melden?
betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer
Ob Sie den Mangel in angemessener Frist gemeldet haben, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dazu zählen Ihre betrieblichen und persönlichen Verhältnisse, die Eigenart der Ware, der Umfang der Lieferung und die Art des gewählten Rechtsbehelfs.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Bei der Prüfung, ob eine angemessene Frist im Sinne des Art 39 Abs 1 UNK vorliegt, sind die objektiven und subjektiven Umstände des konkreten Falls zu berücksichtigen; dazu zählen die betrieblichen und persönlichen Verhältnisse des Käufers, Eigenarten der Ware, Umfang der Warenlieferung oder die Art des gewählten Rechtsbehelfs.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111000 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 6 Ob 100/25m, 30.06.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 26/23i, 23.05.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 210/22v, 28.02.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
UN-Kaufrechtsübk - CISG Art39
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