Bekomme ich als freier Mitarbeiter bei Krankheit Geld?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111628 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 62/18b, 29.08.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall besteht grundsätzlich nur, solange das Arbeitsverhältnis dauert, bleibt aber über dessen rechtliches Ende hinaus gewahrt. Für die Bezahlung wird so getan, als wäre das Arbeitsverhältnis ohne die Erkrankung weitergelaufen und die Arbeit geleistet worden. Sonst könnte der Arbeitgeber Ihre Ansprüche durch den Zeitpunkt der Kündigung oder Entlassung zunichtemachen.
Nein. Für Zeiten, in denen Sie ohnehin Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts haben, darf kein Urlaub vereinbart werden. Geschieht das trotzdem, werden diese Tage nicht von Ihrem gesetzlichen Urlaubsanspruch abgezogen. Dasselbe gilt für einen bereits feststehenden Ersatzruhetag.