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Bekomme ich als freier Dienstnehmer Geld bei Firmenpleite?

günstig für Dienstnehmer betrifft freier Dienstnehmer, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Insolvenzverwalter
Auch freie Dienstnehmer haben Anspruch auf Insolvenzentgelt. Für die Berechnung der gesicherten Ansprüche zählen nur gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfristen und Kündigungstermine, eine Vereinbarung im Einzelvertrag bleibt unbeachtlich. Da es für freie Dienstnehmer keinen solchen Kündigungstermin gibt, wird die Frist ab dem Wirksamwerden der Auflösungserklärung berechnet.

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Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Auch freie Dienstnehmer haben Anspruch auf Insolvenzentgelt. Nach § 3 Abs 3 IESG sind für die Berechnung gesicherter Ansprüche ausschließlich gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfristen und Kündigungstermine maßgebend. Eine einzelvertragliche Regelung dazu bleibt unbeachtlich. Da für einen freien Dienstnehmer weder ein kollektivvertraglicher noch ein gesetzlicher Kündigungstermin besteht, ist die Kündigungsfrist ab Wirksamkeit der Auflösungserklärung zu berechnen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131271 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

IESG §3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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Ansprüche, die auf Ihrer öffentlich-rechtlichen Stellung als Beamter beruhen, vor allem Besoldung und Gebühren, sind im Verwaltungsweg auszutragen und nicht bei Gericht. Andere Ansprüche, etwa auf Schadenersatz, können Sie dagegen bei Gericht geltend machen. Für Schäden aus der Fürsorge des Vorgesetzten gilt das Amtshaftungsrecht.

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