Bekomme ich als freier Dienstnehmer Geld bei Firmenpleite?
günstig für Dienstnehmerbetrifft freier Dienstnehmer, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Insolvenzverwalter
Auch freie Dienstnehmer haben Anspruch auf Insolvenzentgelt. Für die Berechnung der gesicherten Ansprüche zählen nur gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfristen und Kündigungstermine, eine Vereinbarung im Einzelvertrag bleibt unbeachtlich. Da es für freie Dienstnehmer keinen solchen Kündigungstermin gibt, wird die Frist ab dem Wirksamwerden der Auflösungserklärung berechnet.
Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 27.02.2025
(2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Auch freie Dienstnehmer haben Anspruch auf Insolvenzentgelt. Nach § 3 Abs 3 IESG sind für die Berechnung gesicherter Ansprüche ausschließlich gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfristen und Kündigungstermine maßgebend. Eine einzelvertragliche Regelung dazu bleibt unbeachtlich. Da für einen freien Dienstnehmer weder ein kollektivvertraglicher noch ein gesetzlicher Kündigungstermin besteht, ist die Kündigungsfrist ab Wirksamkeit der Auflösungserklärung zu berechnen.
Ansprüche, die auf Ihrer öffentlich-rechtlichen Stellung als Beamter beruhen, vor allem Besoldung und Gebühren, sind im Verwaltungsweg auszutragen und nicht bei Gericht. Andere Ansprüche, etwa auf Schadenersatz, können Sie dagegen bei Gericht geltend machen. Für Schäden aus der Fürsorge des Vorgesetzten gilt das Amtshaftungsrecht.
günstig für Dienstgeber Ersatz der Pension durch den Schädiger
Ja. Muss ein öffentlich-rechtlicher Dienstgeber einem verletzten Bediensteten eine Pension wegen Dienstunfähigkeit zahlen, kann er den Ersatz dieser Leistung von demjenigen verlangen, der die Verletzung verursacht hat.