Müssen Gesetze für mich überhaupt verständlich sein?
betrifft Bürger, Unternehmer, Parteien eines Verfahrens
Gesetze sind so auszulegen, dass sie mit der Verfassung im Einklang stehen. Der Rechtsstaat verlangt außerdem ein Mindestmaß an Zugänglichkeit und Verständlichkeit. Eine Regelung, deren Sinn nur mit besonderen verfassungsrechtlichen Kenntnissen und mühsamer Recherche zu ermitteln ist, genügt dem nicht.
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Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Gesetze sind verfassungskonform auszulegen. Das rechtsstaatliche Prinzip der Verfassungsordnung verlangt ein Mindestmaß an Zugänglichkeit und Verständlichkeit genereller Rechtsnormen. Diesen Anforderungen entspricht eine Regelung nicht, zu deren Sinnermittlung subtile verfassungsrechtliche Kenntnisse, qualifizierte juristische Fähigkeiten und Erfahrung sowie archivarischer Fleiß erforderlich sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 48 bgld NaturschutzG LGBl 1991/27.OGH 3 Ob 277/06s, 29.03.2007
- Komplizierte Gesetze allein, soferne sie nicht geradezu unlösbare „Denksportaufgaben" stellen, geben noch keinen Anlass für verfassungsrechtliche Bedenken.OGH 3 Ob 277/06s, 29.03.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112021 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 141/21w, 23.02.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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