Zum Inhalt springen
Anderes · Verständlichkeit und Auslegung von Gesetzen

Müssen Gesetze für mich überhaupt verständlich sein?

betrifft Bürger, Unternehmer, Parteien eines Verfahrens
Gesetze sind so auszulegen, dass sie mit der Verfassung im Einklang stehen. Der Rechtsstaat verlangt außerdem ein Mindestmaß an Zugänglichkeit und Verständlichkeit. Eine Regelung, deren Sinn nur mit besonderen verfassungsrechtlichen Kenntnissen und mühsamer Recherche zu ermitteln ist, genügt dem nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Gesetze sind verfassungskonform auszulegen. Das rechtsstaatliche Prinzip der Verfassungsordnung verlangt ein Mindestmaß an Zugänglichkeit und Verständlichkeit genereller Rechtsnormen. Diesen Anforderungen entspricht eine Regelung nicht, zu deren Sinnermittlung subtile verfassungsrechtliche Kenntnisse, qualifizierte juristische Fähigkeiten und Erfahrung sowie archivarischer Fleiß erforderlich sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112021 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Anderes · Voraussetzung einer Gesetzesauslegung
Anderes · Auslegung von Gesetzen im Zweifel
Anderes · Unklares Gesetz und sein Zweck
Vertragsrecht · Verständlichkeit von Vertragsbedingungen
Anderes · Nachträgliche Klarstellung durch den Gesetzgeber