Wann muss ein Gesetz überhaupt ausgelegt werden?
betrifft Rechtsuchende, Prozessparteien
Eine gesetzliche Bestimmung muss nur dann ausgelegt werden, wenn sie mehrdeutig, missverständlich oder unvollständig ist. Auch dann bildet der äußerste mögliche Wortsinn die Grenze jeder Auslegung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 22.03.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Eine Gesetzesbestimmung erfordert ihre Auslegung nur dann, wenn sie mehrdeutig, mißverständlich oder unvollständig ist. Dabei begründet der äußerste mögliche Wortsinn die Grenze jeglicher Auslegung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Erschwernisabgeltung in Wiener Vertragsbedienstetenordnung 1995 nicht vorgesehenen.OGH 9 ObA 93/20x, 17.12.2020
- Hier: Art IX Abs 6 des Kollektivvertrags für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe.OGH 9 ObA 19/19p, 24.04.2019
- Hier: Kollektivvertragsbestimmung.OGH 9 ObA 120/16m, 28.10.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031382 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 3/24k, 22.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 140/22b, 12.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 58/22b, 28.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 41/21v, 03.08.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 25/21s, 26.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 104/20g, 03.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 25/21y, 29.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 22/21g, 29.04.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 103/20t, 17.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 93/20x, 17.12.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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