Was gilt, wenn ein Gesetz unklar formuliert ist?
betrifft Vertragsparteien, Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Bleibt der Text eines Gesetzes auch nach genauem Lesen unklar, wird nach der Absicht des Gesetzgebers gefragt. Man versucht dann, den Sinn der Regelung aus ihrem Zweck heraus zu verstehen. Die Wertungen, die in der Regelung stecken, sind dabei zu Ende zu denken.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (40 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Bleibt nach Wortinterpretation und logischer Auslegung die Ausdrucksweise des Gesetzes dennoch zweifelhaft, dann ist die Absicht des Gesetzgebers zu erforschen (SZ 22/1; Arb 7174, 6622). Man versucht, den Sinn einer Bestimmung unter Bedachtnahme auf den Zweck der Regelung zu erfassen (objektiv - teleologische Interpretation). Der Auslegende hat die gesetzgeberische Regelung und die darin zum Ausdruck kommenden Wertmaßstäbe selbständig weiter - und zu Ende zu denken.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der in § 373b StPO vorgesehene Befriedigungsanspruch des Opfers, dem eine Entschädigung "rechtskräftig zuerkannt" wurde, soll auch dann zustehen, wenn das Opfer über seinen Anspruch einen vollstreckbaren Vergleich geschlossen hat.OGH 1 Ob 101/23v, 05.03.2024
- Hier: § 191a Stmk L-DBR; Einstufung als Oberarzt.OGH 9 ObA 71/20m, 21.10.2020
- Die Gesetzesauslegung darf aber bei der Wortinterpretation nicht stehen bleiben. Der Sinn einer Bestimmung ist unter Bedachtnahme auf deren Zweck zu erfassen (objektiv-teleologische Interpretation). Die gesetzgeberische Regelung und die darin zum Ausdruck kommenden Wertmaßstäbe sind selbständig weiter und zu Ende zu denken.OGH 10 Ob 58/14y, 24.02.2015
- Die verschiedenen Auslegungsmethoden dürfen dabei nicht mechanisch hintereinander angewendet werden; vielmehr hat der Rechtsanwender unter gleichzeitiger Heranziehung aller zur Verfügung stehenden Kriterien in wertender Entscheidung den Sinn der Regelung klarzustellen.OGH 9 Ob 241/02k, 23.04.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008836 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 40.
- OGH 1 Ob 48/26d, 27.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 32/25h, 17.07.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 107/24z, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 183/24h, 18.12.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 2/24s, 03.09.2024
- OGH 9 ObA 42/24b, 23.07.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 110/23a, 23.07.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 101/23v, 05.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 211/22y, 29.08.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 124/22d, 02.11.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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