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Anderes · Nachträgliche Klarstellung durch den Gesetzgeber

Kann der Gesetzgeber selbst festlegen, wie ein Gesetz zu verstehen ist?

betrifft Verfahrensbeteiligte, Konsumenten, Unternehmer
Ja, und er muss das nicht ausdrücklich sagen. Es genügt, wenn sich aus dem anordnenden Teil des neuen Gesetzes zwingend eine Aussage über das bestehende Recht ergibt. Diese Aussage muss aber im kundgemachten Text selbst enthalten sein. Außerdem ist ein Gesetz im Zweifel so zu verstehen, dass die Regel überhaupt einen Anwendungsbereich hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Die authentische Auslegung kann auch schlüssig erfolgen; es genügt, wenn der "disponierende Teil" des Gesetzes logisch eine Aussage über das bestehende Recht in sich schließt. Ein Gesetz muss im Zweifel so ausgelegt werden, dass der aufgestellten Norm ein Anwendungsgebiet zukommt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008908 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 10.

Im Gesetz

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