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Muss ich Betriebskosten zahlen, die der Vermieter noch nicht bezahlte?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Hausverwalter
Ja. Es kommt darauf an, dass die Forderung gegen den Vermieter fällig ist und er Ihnen entsprechende Rechnungsbelege vorlegt. Ob er selbst schon gezahlt hat, spielt für Ihre Zahlungspflicht keine Rolle.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 23.03.2022 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Nach dem Einleitungssatz des § 21 Abs 1 MRG gelten nur die vom Vermieter "aufgewendeten" Kosten als Betriebskosten. Daß damit nicht generell zum Ausdruck gebracht werden soll, der Mieter habe dem Vermieter nur die bereits getätigten Aufwendungen zu ersetzen, ergibt sich aus Abs 4 leg cit, in dem - bei der Einzelverrechnung - die Zahlungspflicht des Mieters lediglich von der Fälligkeit der den Vermieter treffenden Forderung und der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege (nicht jedoch von Quittungen) abhängig gemacht wurde. Wenigstens insoweit hat es trotz verändertem Gesetzeswortlaut bei der bereits zu § 2 Abs 1 lit b und Abs 2 MG sowie § 12 MG (mit im Lauf der Zeit unterschiedlichen Absatzbezeichnungen zur Einzelvorschreibung von Betriebskosten) vertretenen Rechtsauffassung zu bleiben, daß die Zahlungsverpflichtung des Mieters für die fällig gewordenen Beträge ohne Rücksicht darauf besteht, ob sie vom Vermieter auch schon bezahlt wurden (MietSlg 7985/27).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112096 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Betriebskosten ohne genaue Vereinbarung

Gilt das Mietrechtsgesetz nicht in vollem Umfang, richtet sich Ihre Pflicht zur Tragung der Betriebskosten nach der Vereinbarung mit dem Vermieter. Nennt diese Vereinbarung die zu tragenden Kosten nicht ausdrücklich, sind in der Regel jene Betriebskosten gemeint, die das Mietrechtsgesetz aufzählt.

günstig für Mieter Fallfrist für die Betriebskosten

Nein. Die Frist für die Vorschreibung dieser Kosten ist eine Fallfrist. Werden die Bewirtschaftungskosten ohne Pauschalverrechnung nicht innerhalb eines Jahres unter Vorlage der Rechnungen fällig gestellt, erlischt das Recht, sie von Ihnen zu verlangen. Die Frist läuft ab der Fälligkeit gegenüber dem Vermieter.

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