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Muss ich Betriebskosten zahlen, die ein anderer verursacht hat?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Hausverwaltung
Für die Frage, ob eine Ausgabe zu den Betriebskosten zählt, spielt es keine Rolle, wer diese Kosten verursacht oder verschuldet hat. Entscheidend ist allein, dass es sich um eine im Gesetz genannte Kostenart handelt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 31.01.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Wer die Kosten, die nach § 21 Abs 1 MRG als Betriebskosten anzusehen sind, verursacht oder verschuldet hat, ist für den Betriebskostencharakter ohne Bedeutung.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114784 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Betriebskosten ohne genaue Vereinbarung

Gilt das Mietrechtsgesetz nicht in vollem Umfang, richtet sich Ihre Pflicht zur Tragung der Betriebskosten nach der Vereinbarung mit dem Vermieter. Nennt diese Vereinbarung die zu tragenden Kosten nicht ausdrücklich, sind in der Regel jene Betriebskosten gemeint, die das Mietrechtsgesetz aufzählt.

günstig für Mieter Betriebskostenanteil des Mieters im Wohnungseigentum

Ohne schriftliche Vereinbarung mit allen Mietern richtet sich Ihr Anteil an den Betriebskosten nach der gesetzlichen Regel des Mietrechts. Ob Sie von einem Wohnungseigentümer mieten, ändert daran nichts. Nur wenn Ihnen der Wohnungseigentümer vertraglich genau jene Betriebskosten überträgt, die er selbst zu tragen hat, ist das eine zulässige Vereinbarung.

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