Welches Gericht entscheidet, wenn ich einen Richter persönlich klage?
betrifft Kläger, Richter, Behördenorgane, Rechtsträger
Für die Bestimmung des zuständigen Gerichts gilt dieselbe Sonderregel wie bei einer Amtshaftungsklage. Das gilt auch dann, wenn Sie einen Anspruch, der seinem Wesen nach ein Amtshaftungsanspruch ist, unzulässigerweise direkt gegen das Organ richten. Ergibt sich aus Ihrem Antrag klar, dass die behaupteten Verfehlungen nur in Ausübung der Funktion begangen sein können, wird ebenso vorgegangen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 21.04.2016 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
§ 9 Abs 4 AHG kommt auch dann zur Anwendung, wenn ein seinem Wesen nach dem AHG zu unterstellender Anspruch (unzulässigerweise) gegen das Organ direkt geltend gemacht wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ergibt sich aus dem Antrag klar, dass das belangte Organ die behaupteten Verfehlungen nur in Ausübung seiner Funktion begangen haben kann, erfordert es der Gesetzeszweck, auch in einem solchem Fall nach §9 Abs4 AHG vorzugehen, zumal auch eine Klagezurückweisung nach §9 Abs5 AHG nicht von einem Gericht vorgenommen werden soll, das gegenüber dem betreffenden Organ befangen sein könnte.OGH 1 Nc 21/08s, 12.03.2008
- § 9 Abs 4 AHG ist auch dann anzuwenden, wenn nicht nur ein Amtshaftungsanspruch, sondern auch ein seinem Wesen nach dem Amtshaftungsgesetz zu unterstellender Anspruch gegen bestimmte Organe geltend gemacht werden soll.OGH 1 Nd 5/00, 10.03.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112465 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 1 Nc 16/16t, 21.04.2016
Genannte Normen
AHG §9 Abs4
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Ausschluss der betroffenen Gerichte
Verfahrensrecht · Gerichtsbestimmung bei Amtshaftungsklagen
Verfahrensrecht · Andere Gerichtszuständigkeit im Vorverfahren
Verfahrensrecht · Ausgeschlossenes Gericht bei Amtshaftung
Verfahrensrecht · Zuständigkeit bei Amtshaftungsklagen