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Muss meine Amtshaftungsklage bei einem anderen Gericht eingebracht werden?

betrifft Kläger, Geschädigte, Parteien eines Amtshaftungsverfahrens
Die Regel darüber, welches Gericht bei Amtshaftungsklagen zuständig ist, ist zwingend; die Parteien können darüber nicht verfügen. Es kommt auch nicht darauf an, ob die betroffenen Richter zum Zeitpunkt der Klage noch am angerufenen Gericht tätig sind.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Diese Vorschrift ist zwingender, der Parteiendisposition entzogener Natur. Ob zum Zeitpunkt der Klageerhebung die Richter des kollegialen Organs beim angerufenen Gericht noch ihren Dienst versehen, ist unerheblich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050131 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 14.

Genannte Normen

AHG §9 Abs4

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