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Wer kann einen Wohnungseigentümer aus der Gemeinschaft ausschließen?

günstig für Miteigentümermehrheit betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Eigentümergemeinschaft
Klagen kann die Mehrheit der übrigen Miteigentümer, gerechnet nach Anteilen und ohne den Anteil des Beklagten. Diese Mehrheit tritt im Prozess als einheitliche Partei auf. Der Ausschluss tritt im Wohnungseigentum an die Stelle der Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft, ausgenommen zwischen Ehegatten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 06.11.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

§ 22 WEG regelt den bei Wohnungseigentum anstelle der Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft nach § 830 ABGB (außer zwischen Ehegatten) tretenden Ausschluss eines Wohnungseigentümers (beziehungsweise bei qualifiziert gemischtem Wohnungseigentum eines schlichten Miteigentümers) aus den in Abs 1 Z 1 bis 3 genannten Gründen. Aktiv legitimiert ist in diesem Prozess die Mehrheit der übrigen Miteigentümer, und zwar berechnet nach Anteilen, wobei der Anteil des Beklagten nicht berücksichtigt wird. Die klagende Mehrheit ist eine einheitliche Streitpartei im Sinne des § 14 ZPO.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113758 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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