Können wir das gemeinsame Haus in Eigentumswohnungen aufteilen?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Ehegatten, Erben
Streit zwischen den Miteigentümern hindert die Aufhebung der Gemeinschaft durch Begründung von Wohnungseigentum nicht. Diese Form der Aufteilung hat Vorrang, wenn sie möglich und tunlich ist. Auch Ehegatten können gemeinsames Wohnungseigentum erhalten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Streitigkeiten zwischen den Miteigentümern stehen der Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch Begründung von Wohnungseigentum nicht entgegen. Der Begründung von Wohnungseigentum ist als Sonderform der Naturalteilung dann der Vorrang einzuräumen, wenn sie möglich und tunlich ist. Es kann auch gemeinsames Wohnungseigentum für Ehegatten (§ 9 WEG) begründet werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auf das Vorliegen einer verbindlichen Finanzierungszusage des Beklagten kommt es nicht an (vgl 5 Ob 374/97d).OGH 10 Ob 242/02i, 26.11.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106351 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 14.
- OGH 5 Ob 129/25v, 12.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 12/24m, 08.08.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 114/22h, 12.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 60/22t, 11.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 26/21s, 06.04.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 830
- ABGB § 831
- ABGB § 841
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 3 · Begründung von Wohnungseigentum; Titel, Zustimmung, Beschränkung
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