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Muss meine Frage grundsätzliche Bedeutung haben?

betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Zivilverfahrens
Es muss sich nicht um eine grundsätzliche Rechtsfrage handeln. Es genügt, dass das Gericht zweiter Instanz von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder dass es dazu keine einheitliche Rechtsprechung gibt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Es muss sich dabei nach dem Wortlaut der zitierten Bestimmung nicht um eine "grundsätzliche" Rechtsfrage handeln. Das Abweichen des Gerichts zweiter Instanz von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs oder das Fehlen einer einheitlichen Rechtsprechung reichen aus, ohne dass eine Rechtsfrage besonderer Wichtigkeit vorliegen müsste.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114267 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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