Was muss ich begründen, damit das Höchstgericht mich prüft?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Prozessparteien, Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Wenn Sie an den Obersten Gerichtshof herantreten, müssen Sie darlegen, wovon das Berufungsgericht bei der Beurteilung Ihres Falls abgewichen sein soll. Fehlt diese Begründung, liegt keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung vor und Ihr Rechtsmittel bleibt erfolglos.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (39 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Keine erheblichen Rechtsfragen im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO, wenn nicht ausgeführt wird, inwiefern die zweite Instanz bei Beurteilung des gegenständlichen Einzelfalles von den der Rechtsprechung allgemein erarbeiteten Grundsätzen abgewichen sein soll.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Durch den bloßen Verweis auf eine im Rechtsmittel nicht näher dargestellte "ständige Rechtsprechung" wird keine erhebliche Rechtsfrage aufgezeigt.OGH 4 Ob 90/25a, 22.07.2025
- Hier: Beschränkung auf allgemeine Rechtsausführungen.OGH 1 Ob 153/18h, 26.09.2018
- Hier: Untersagung der Verwendung von AGB‑Klauseln.OGH 4 Ob 135/15d, 22.09.2015
- Hier: Gegenstand des Beschlusses des Rekursgerichts war ausschließlich die Zurückweisung des Rekurses mangels Erfüllung des Verbesserungsauftrags. Dazu enthält der außerordentliche Revisionsrekurs keinerlei Ausführungen.OGH 8 Ob 106/14t, 30.10.2014
- Hier: Die im wesentlichen substanzlosen Ausführungen im Revisionsrekurse zum Irrtum der Vorinstanzen werden den Inhaltserfordernissen des § 65 Abs 3 Z 6 AußStrG nicht gerecht.OGH 6 Ob 314/05b, 16.02.2006
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Hier: § 52 Abs 2 WEG 2002.OGH 5 Ob 215/04k, 28.09.2004
- Dass unterschiedliche Sachverhalte zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können, begründet noch kein Abweichen von den von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes vorgegebenen Grundsätzen.OGH 6 Ob 72/00g, 23.10.2000
- Hier: Sorgfaltspflicht eines Anlageberaters.OGH 10 Ob 44/97m, 22.05.1997
- Hier: Auslegung einer Vertragsbestimmung.OGH 8 Ob 1670/93, 28.10.1993
- Wenn das Berufungsgericht bei der Auslegung eines Vertrages von den allgemeinen Vertragsauslegungsgrundsätzen und der hiezu ergangenen einhelligen Rechtsprechung nicht abgewichen ist.OGH 7 Ob 596/91, 10.10.1991
- Ebenso nicht, wenn es sich nur um bloße Detailfragen handelt, denen keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt.OGH 8 Ob 1534/89, 07.09.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 39.
- OGH 1 Ob 176/25a, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 111/25i, 16.12.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 89/25s, 20.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 90/25a, 22.07.2025, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 4/23h, 05.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 135/23y, 28.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 216/22y, 25.01.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 242/21f, 20.01.2022
- OGH 8 ObA 60/21p, 29.11.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 54/21h, 14.06.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 62 · Zulässigkeit des Revisionsrekurses
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
- ZPO § 508a
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Erhebliche Rechtsfrage muss entscheidend sein
Verfahrensrecht · Revision trotz Zulassung unzulässig
Verfahrensrecht · Begründung der außerordentlichen Revision
Verfahrensrecht · Zurückweisung trotz zugelassener Revision
Verfahrensrecht · Umfang der Prüfung einer außerordentlichen Revision