Reicht es, wenn Gerichte diese Frage unterschiedlich entscheiden?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Wenn Gerichte zweiter Instanz eine Frage unterschiedlich beantworten, kann das eine erhebliche Rechtsfrage sein und den Weg zum Obersten Gerichtshof öffnen. Lassen die Leitlinien des Obersten Gerichtshofs aber einen Spielraum, sind unterschiedliche Ergebnisse möglich, ohne dass eine der Entscheidungen falsch sein muss.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Auch die Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung von Rekursgerichten oder auch der Rechtsprechung verschiedener Spruchkörper eines Rekursgerichts über eine bestimmte Frage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts kann eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Interesse der Wahrung der Rechtseinheit und Rechtssicherheit aufwerfen. Wenn jedoch die Leitlinien der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs einen Beurteilungsspielraum eröffnen, sind auf deren Grundlage auch unterschiedliche Entscheidungen denkbar, ohne dass eine dieser Entscheidungen zwangsläufig auf einer erheblichen Verkennung der Rechtslage beruhen muss.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass in einem Parallelverfahren aufgrund eines inhaltsgleichen Artikels einer Klägerin in zweiter Instanz bereits Schadenersatz nach § 16 Abs 2 UWG (idF BGBl I Nr 448/1984) rechtskräftig zugesprochen wurde, begründet per se weder eine Unvertretbarkeit einer anderslautenden Entscheidung, noch eine uneinheitliche Rechtsprechung iSd § 502 Abs 1 ZPO.OGH 4 Ob 91/24x, 25.02.2025
- Hier: Das gilt auch für verschiedene Berufungsgerichte.OGH 8 ObA 23/19v, 24.05.2019
- Hier: Behauptete Verletzung der Fürsorgepflicht bei Anzeigen des Beschäftigers gegen zugewiesene Arbeitnehmer.OGH 9 ObA 64/16a, 24.06.2016
- Die Ansprüche nach dem Mediengesetz und nach § 1330 ABGB sind unterschiedlicher Rechtsnatur, sodass bei abweichender Beurteilung der beiden Ansprüche in zwei verschiedenen Verfahren vom Vorliegen einer divergierenden Judikatur keine Rede sein kann.OGH 6 Ob 248/08a, 15.01.2009
- Hier: Die Beurteilung der Bestimmtheit eines Exekutionstitels nach § 7 Abs 1 EO eröffnet einen Beurteilungsspielraum. Innerhalb dessen Grenzen kann eine Streitfrage vertretbar unterschiedlich gelöst werden.OGH 3 Ob 119/05d, 23.05.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116241 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 17.
- OGH 4 Ob 91/24x, 25.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 39/24d, 26.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 78/22i, 21.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 23/19v, 24.05.2019, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 71/18s, 23.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 37/17g, 30.10.2017, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 245/16z, 26.01.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Uneinheitliche Rechtsprechung als Zulassungsgrund
Verfahrensrecht · Voraussetzungen einer erheblichen Rechtsfrage
Verfahrensrecht · Uneinheitliche Rechtsprechung als Zulassungsgrund
Verfahrensrecht · Erhebliche Rechtsfrage muss entscheidend sein
Verfahrensrecht · Widersprüchliche Entscheidungen des Berufungsgerichts