Zum Inhalt springen

Reicht es, wenn Gerichte diese Frage unterschiedlich entscheiden?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Wenn Gerichte zweiter Instanz eine Frage unterschiedlich beantworten, kann das eine erhebliche Rechtsfrage sein und den Weg zum Obersten Gerichtshof öffnen. Lassen die Leitlinien des Obersten Gerichtshofs aber einen Spielraum, sind unterschiedliche Ergebnisse möglich, ohne dass eine der Entscheidungen falsch sein muss.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Auch die Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung von Rekursgerichten oder auch der Rechtsprechung verschiedener Spruchkörper eines Rekursgerichts über eine bestimmte Frage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts kann eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Interesse der Wahrung der Rechtseinheit und Rechtssicherheit aufwerfen. Wenn jedoch die Leitlinien der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs einen Beurteilungsspielraum eröffnen, sind auf deren Grundlage auch unterschiedliche Entscheidungen denkbar, ohne dass eine dieser Entscheidungen zwangsläufig auf einer erheblichen Verkennung der Rechtslage beruhen muss.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116241 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 17.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Uneinheitliche Rechtsprechung als Zulassungsgrund
Verfahrensrecht · Voraussetzungen einer erheblichen Rechtsfrage
Verfahrensrecht · Uneinheitliche Rechtsprechung als Zulassungsgrund
Verfahrensrecht · Erhebliche Rechtsfrage muss entscheidend sein
Verfahrensrecht · Widersprüchliche Entscheidungen des Berufungsgerichts