Zum Inhalt springen

Lebt mein einmal erloschener Unterhaltsanspruch später wieder auf?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Ehegatten, Geschiedene, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Nein. Ist Ihr Unterhaltsanspruch gegen den Ehepartner einmal erloschen, etwa weil die Geltendmachung missbräuchlich war, ist er endgültig und zur Gänze weg. Er entsteht auch dann nicht neu, wenn sich Ihre Lage später ändert.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 24.08.2016 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Der gemäß § 94 Abs 2 Satz 2 ABGB erloschene Unterhaltsanspruch kann - ebenso wie der nach § 74 EheG vernichtete - nicht wieder aufleben; er ist endgültig zur Gänze erloschen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114621 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs

Ja, das ist nicht ausgeschlossen. Unterhaltsentscheidungen gelten immer nur für die jeweiligen Verhältnisse. Ein Urteil, dass Ihr Unterhaltsanspruch erloschen ist, weil Sie genug verdienen, entscheidet nicht darüber, ob er bei geänderten Umständen wieder entstehen kann.

günstig für Unterhaltsberechtigter Ehegattenunterhalt bei neuer Lebensgemeinschaft

Nein. Leben Sie bei aufrechter Ehe getrennt und gehen eine neue Lebensgemeinschaft ein, fällt Ihr Unterhalt nicht schon deshalb weg. Der Anspruch kann aber verwirkt sein, etwa wenn der neue Partner tatsächlich zu Ihrem Unterhalt beiträgt oder gerade diese Beziehung die Ehe zerrüttet hat.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Verlust des Ehegattenunterhalts
Familienrecht · Ehegattenunterhalt und neue Lebensgemeinschaft
Familienrecht · Unterhalt nach rechtskräftiger Scheidung