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Fällt der Unterhalt weg, wenn ich neu zusammenziehe?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Eine gerichtliche Sicherung des Ehegattenunterhalts kann aufgehoben werden, wenn sich die Verhältnisse ändern. Verlieren Sie den Unterhaltsanspruch, weil Sie ihn missbräuchlich geltend machen, ist die Sicherung aufzuheben. Ein solcher Verlust tritt unter anderem ein, wenn Sie eine neue Lebensgemeinschaft eingehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Gemäß § 399 Abs 1 Z 2 EO kann wegen geänderter Verhältnisse die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung begehrt werden kann. Der Verlust des Unterhaltsanspruches wegen Rechtsmissbrauches (§ 94 Abs 2 Satz 2 ABGB) würde daher dazu führen, dass die einstweilige Verfügung aufzuheben wäre. Zu einem solchen kommt es unter anderem durch die Eingehung einer außerehelichen Lebensgemeinschaft (EFSlg 42.564 ua).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108498 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Ehegattenunterhalt bei neuer Lebensgemeinschaft

Nein. Leben Sie bei aufrechter Ehe getrennt und gehen eine neue Lebensgemeinschaft ein, fällt Ihr Unterhalt nicht schon deshalb weg. Der Anspruch kann aber verwirkt sein, etwa wenn der neue Partner tatsächlich zu Ihrem Unterhalt beiträgt oder gerade diese Beziehung die Ehe zerrüttet hat.

günstig für Unterhaltsberechtigter Neue Beziehung und Unterhalt

Nein. In einer Beziehung zu einem Mann liegt für sich allein noch kein anstößiger Lebenswandel. Der Unterhalt fällt nur weg, wenn Sie einen Lebenswandel führen, der den allgemeinen Moralvorstellungen widerspricht, und Ihr früherer Partner dadurch selbst bei großzügiger Betrachtung in Verruf gebracht wird.

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