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Bekomme ich nach der Scheidung Unterhalt wie während der Ehe?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Geschiedene, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Nein. Ist die Ehe rechtskräftig geschieden, können Sie ab diesem Zeitpunkt keinen Unterhalt mehr nach den Regeln für die aufrechte Ehe verlangen. Grundlage sind dann nur mehr die Unterhaltsbestimmungen des Ehegesetzes. Besteht danach kein Anspruch, ist auch ein früher bestandener Anspruch nicht mehr aufrecht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 02.03.2021 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Wenn eine Ehe durch Teilurteil rechtskräftig (aus beiderseitigem Verschulden) geschieden wurde, kann der Unterhalt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr nach der für die aufrechte Ehe geltenden gesetzlichen Bestimmungen - denen entsprechende Pflichten des alimentationsbedürftigen Gatten gegenüberstehen - verlangt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009504 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Einstweiliger Unterhalt bei offener Schuldfrage

Ja. Ist die Ehe bereits rechtskräftig geschieden, wird aber noch über das Verschulden gestritten, können Sie weiterhin einstweiligen Unterhalt beantragen. Dieser wird dann von der bereits erfolgten Scheidung ausgehend festgesetzt.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhalt nach Auskunftsaufforderung

Sie können den Unterhalt schon ab dem Zeitpunkt fordern, zu dem Sie den anderen berechtigt aufgefordert haben, Ihnen für die Geltendmachung Auskunft zu geben. Diese Aufforderung wirkt wie eine Mahnung, ab der er mit der Forderung rechnen muss. Zwischen Aufforderung und Anspruch muss aber ein zeitlicher Zusammenhang bestehen.

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