Bekomme ich nach der Scheidung Unterhalt wie während der Ehe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 02.03.2021 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Anspruchsgrundlage bilden nur mehr die unterhaltsrechtlichen Bestimmungen des Ehegesetzes.OGH 3 Ob 109/97v, 17.12.1997
- Muß ein Unterhaltsanspruch selbst unter den Voraussetzungen des § 66 EheG verneint werden, steht fest, daß ein bis zur Auflösung der Ehe gemäß § 94 ABGB etwa begründet gewesener Anspruch materiell nicht mehr aufrecht ist.OGH 6 Ob 821/82, 24.11.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009504 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 1 Ob 155/20f, 02.03.2021
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ist die Ehe bereits rechtskräftig geschieden, wird aber noch über das Verschulden gestritten, können Sie weiterhin einstweiligen Unterhalt beantragen. Dieser wird dann von der bereits erfolgten Scheidung ausgehend festgesetzt.
Sie können den Unterhalt schon ab dem Zeitpunkt fordern, zu dem Sie den anderen berechtigt aufgefordert haben, Ihnen für die Geltendmachung Auskunft zu geben. Diese Aufforderung wirkt wie eine Mahnung, ab der er mit der Forderung rechnen muss. Zwischen Aufforderung und Anspruch muss aber ein zeitlicher Zusammenhang bestehen.