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Kann der Unterhalt später wieder aufleben, obwohl er erloschen ist?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Geschiedene, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Ja, das ist nicht ausgeschlossen. Unterhaltsentscheidungen gelten immer nur für die jeweiligen Verhältnisse. Ein Urteil, dass Ihr Unterhaltsanspruch erloschen ist, weil Sie genug verdienen, entscheidet nicht darüber, ob er bei geänderten Umständen wieder entstehen kann.

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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 10.10.2017 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Da Unterhaltsentscheidungen vorbehaltlich der clausula rebus sic stantibus ergehen, greift ein Urteil, "der Unterhaltsanspruch der beklagten Partei sei erloschen" (-weil die Erträgnisse ihrer Erwerbstätigkeit ausreichen -), bzw "er bestehe nicht mehr zu Recht", der Frage, ob der Unterhaltsanspruch wieder aufleben kann, nicht vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001636 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Erloschener Ehegattenunterhalt

Nein. Ist Ihr Unterhaltsanspruch gegen den Ehepartner einmal erloschen, etwa weil die Geltendmachung missbräuchlich war, ist er endgültig und zur Gänze weg. Er entsteht auch dann nicht neu, wenn sich Ihre Lage später ändert.

günstig für Unterhaltspflichtiger Rückständige Unterhaltsraten und geänderte Verhältnisse

Sie können auch geltend machen, dass die Unterhaltspflicht für bereits fällige Raten erloschen ist. Voraussetzung ist, dass sich die für die Unterhaltspflicht maßgeblichen Verhältnisse nach dem Entstehen des Exekutionstitels geändert haben.

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