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Können Gläubiger auf mein Erbrecht als Ganzes greifen?

günstig für Erbe betrifft Erben, Gläubiger, Schuldner
Nach der damals noch anzuwendenden alten Vorschrift war das Erbrecht als Ganzes unpfändbar. Diese Vorschrift wurde mit 1. Oktober 2000 aufgehoben. Weil sie kaum noch Fälle betrifft, sah der Oberste Gerichtshof darin keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung.

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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 29.11.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Nach dem HfD JGS 1846/968, das nicht schon durch das 1. BRBG, sondern erst durch Art II Z 3 EO-Nov 2000 mit 1. 10. 2000 aufgehoben wurde und daher noch anzuwenden ist, ist das Erbrecht als Ganzes unpfändbar. Keine Zulässigkeit des Rechtsmittels zumal nicht wahrscheinlich ist, dass noch über andere Exekutionsanträge zu entscheiden ist, für die das HfD Bedeutung hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114721 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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