Reicht es, die Miete nur für einzelne Monate zu beanstanden?
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 22.05.2020 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Feststellung der Kategorieeinordnung zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses/der Mietzinsvereinbarung kann die Gültigkeit der Mietzinsvereinbarung an sich nicht bindend festlegen, weil es sich hiebei nur um die Klärung einer Vorfrage handelt.OGH 3 Ob 150/06i, 13.09.2006
- Hier: Wendete der beklagte Mieter ein Mietzins- und Räumungsverfahren vor Ablauf der Frist des § 16 Abs 8 MRG die Überschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes ein, so war dies offensichtlich ein genereller Einwand, auch wenn er vorerst nur den jeweils geltend gemachten Mietzinsforderungen entgegengehalten wurde. Durch diesen Einwand verhinderte der Beklagte - jedenfalls für das vorliegende Verfahren - die Sanierung einer allenfalls unzulässigen Mietzinsvereinbarung, die bei fruchtlosem Verstreichen der Frist eingetreten wäre.OGH 3 Ob 200/04i, 16.02.2005
- Mit der selbständig in Rechtskraft erwachsenden Feststellung der Teilunwirksamkeit der alten Mietzinsvereinbarung ist für künftige Mietzinsüberprüfungsverfahren eine Bindungswirkung gegeben und die Gefahr des Eintritts der Präklusion verhindert.OGH 5 Ob 106/02b, 14.05.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115309 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 11.
- OGH 5 Ob 64/20b, 22.05.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 135/19t, 27.11.2019
- OGH 5 Ob 148/18b, 06.11.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 27 · Verbotene Vereinbarungen und Strafbestimmungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für die Frist, innerhalb der Sie eine Mietzinsvereinbarung als unwirksam bekämpfen können, gelten die Regeln über die Verjährung sinngemäß. Umstände, die eine Verjährung hemmen oder unterbrechen, wirken daher auch hier.
Nein. Wo das Gesetz für die Vereinbarung über die Höhe des Hauptmietzinses Schriftlichkeit verlangt, ist eine bloß mündliche Vereinbarung unwirksam. Dieser Mangel wird auch dann nicht geheilt, wenn die Frist zur Anfechtung der Mietzinshöhe ungenützt verstreicht.