Zum Inhalt springen

Wann bekomme ich nach der Scheidung trotzdem Unterhalt?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft geschiedene Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Unterhalt kann Ihnen zustehen, wenn Ihnen eine eigene Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist. Als mögliche Ursachen dafür stehen der Mangel an Erwerbsmöglichkeiten, die Dauer der ehelichen Gemeinschaft, Ihr Alter und Ihre Gesundheit gleichrangig nebeneinander. Ist Ihnen die Selbsterhaltung sogar unmöglich, gilt das erst recht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 22.09.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Die in § 68a Abs2 EheG aufgezählten Begriffe "Dauer der ehelichen Gemeinschaft", "Alter" und "Gesundheit" sind zu dem Begriff "Mangels an Erwerbsmöglichkeiten" als gleichrangige Kriterien für eine mögliche Ursache der Unzumutbarkeit der Erwerbstätigkeit aufzufassen. Durch § 68a Abs 2 EheG soll der Ehegatte bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen unterhaltsberechtigt sein, dem aufgrund des Mangels an Erwerbsmöglichkeit oder der Dauer der ehelichen Gemeinschaft oder seines Alters oder seiner Gesundheit eine Selbsterhaltung nicht zugemutet werden kann. Der bloßen Unzumutbarkeit steht die Unmöglichkeit der Selbsterhaltung schon aus einem Größenschluss gleich.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118900 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Genannte Normen

EheG §68a Abs2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Nachehelicher Unterhalt in Härtefällen

Diese Art von Unterhalt ist eine Ausnahme, die der Gesetzgeber nur für bestimmte Härtefälle geschaffen hat. Ob ein solcher Fall vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei sind alle Gründe abzuwägen, die für und gegen eine Unbilligkeit sprechen; ihr Gewicht entscheidet auch darüber, ob Sie Ihr eigenes Vermögen angreifen müssen.

günstig für Unterhaltspflichtiger Eigene Anstrengung beim Unterhalt nach Scheidung

Ja, sinngemäß. Auch beim Unterhalt nach Billigkeit wird darauf abgestellt, was jemand bei zumutbarer Anstrengung verdienen könnte. Ein Anspruch besteht außerdem nur, wenn Sie Ihren Unterhalt nicht selbst decken können.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Zumutbare Arbeit nach der Scheidung
Familienrecht · Unterhalt nach Scheidung und Arbeitseinsatz
Familienrecht · Pension und Unterhalt nach der Scheidung