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Kann die Partnerin der Mutter die Obsorge mitbekommen?

günstig für Elternteil betrifft Eltern, Stiefeltern, Lebensgefährten, Kinder, Pflegeeltern
Nein. Das Gesetz sieht nicht vor, dass neben einem Elternteil zusätzlich eine Pflegeperson mit denselben Rechten und Pflichten für das Kind sorgt. Steht der Mutter die Obsorge allein zu, besteht kein Bedarf, sie einer weiteren Person zu übertragen, mit der nur eine tatsächliche Nahebeziehung besteht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Das Gesetz sieht also nicht vor, dass neben einem Elternteil ein Pflegeelternteil gemeinsam nach dem Modell der leiblichen Eltern (mit gleichen Rechten und Pflichten) mit der Obsorge betraut werden kann. Stiefelternteile können als Pflegeelternteil nur dann betraut werden, wenn dem leiblichen Elternteil im selben Umfang die Obsorge nicht mehr zusteht. Ist aber wie hier die Mutter des unehelich geborenen Kindes allein obsorgeberechtigt, so besteht kein Bedarf, einer anderen Person, mit der nur eine rein faktische Nahebeziehung besteht, Obsorgerechte zu übertragen. (Hier: Lebensgefährtin der Mutter)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116924 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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