Wie lange darf der Vermieter Entgelt für mitvermietete Möbel verlangen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 31.07.2019 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das angemessene Entgelt für Einrichtungsgegenstände setzt sich aus der Amortisationsquote (nach dem Nutzungswert und der voraussichtlichen Nutzungsdauer) und einem angemessenen Gewinn zusammen, der wiederum gemäß § 273 ZPO nach freier Überzeugung festzusetzen ist.OGH 7 Ob 42/07p, 08.03.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117864 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 5 Ob 79/19g, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 189/17w, 29.08.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 25 · Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige Leistungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände steht dem Vermieter nur zu, wenn es gesondert vereinbart wurde. Es muss also eine Abrede geben, dass Sie für bestimmte Gegenstände neben dem Hauptmietzins zusätzlich zahlen.
Ob Sie als Mieter für die Untervermietung zu viel verlangen, wird an derselben Grenze gemessen wie bei einem Geschäft, bei dem eine Seite weniger als die Hälfte des Werts erhält. Ist die Untermiete auf eine bestimmte Zeit vereinbart, wird diese Dauer zugrunde gelegt. Sonst rechnet man mit einer angenommenen Dauer von fünf Jahren.