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Wie viel muss ich zahlen, wenn ich Räume ohne Vertrag nutze?

günstig für Eigentümer betrifft Mieter, Vermieter, Eigentümer, Nutzer ohne Vertrag
Das Benützungsentgelt muss angemessen sein und entspricht bei Räumen dem dafür üblichen Mietzins. Wurde nicht behauptet, dass der vereinbarte Mietzins unangemessen war, ist das Entgelt in dieser Höhe anzunehmen. Es wird außerdem nicht nach Tagen berechnet, sondern nach den ortsüblichen Zinsperioden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Das Benützungsentgelt hat ein angemessenes zu sein und entspricht daher bei Bestandräumen dem für solche Räume zu zahlenden Mietzins. Wurde nicht behauptet, dass der vereinbarte Mietzins unangemessen gewesen sei, ist daher auch das Benützungsentgelt in der Höhe des vereinbarten Mietzinses anzunehmen. Wenn auch nicht gesagt werden kann, dass auch das Benützungsentgelt bereits im voraus gezahlt werden müsse, so ergibt sich doch aus der analogen Anwendung der Mietzinsbestimmungen, dass auch das Benützungsentgelt nicht nach Tagen zu bemessen ist, sondern ebenso wie der Mietzins nach den ortsüblichen Zinsperioden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019813 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 14.

Im Gesetz

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