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Muss ich für mitvermietete Möbel zahlen, wenn nichts vereinbart wurde?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Nein. Ein Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände steht dem Vermieter nur zu, wenn es gesondert vereinbart wurde. Es muss also eine Abrede geben, dass Sie für bestimmte Gegenstände neben dem Hauptmietzins zusätzlich zahlen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 24.02.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Ein Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände steht dem Vermieter nur dann zu, wenn es gesondert vereinbart wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117878 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Entgelt für mitvermietete Einrichtung

Das Entgelt wird nach der bei Vertragsabschluss verbliebenen Nutzungsdauer der Einrichtung zuzüglich eines angemessenen Gewinns berechnet. Der so ermittelte Betrag darf monatlich während der gesamten Vertragsdauer verlangt werden und nicht nur so lange, wie die Einrichtung voraussichtlich nutzbar bleibt.

günstig für Vermieter Entlohnung für Eigenleistungen des Mieters

Nur wenn Sie die Arbeiten beruflich oder gewerblich ausführen. Haben Sie als Mieter die Arbeiten sonst selbst verrichtet, steht Ihnen für Ihre Mühe keine Entlohnung zu.

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