Kann ich einen Fristsetzungsantrag selbst ohne Anwalt einbringen?
betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller
Nein, nicht wenn im Verfahren Anwaltspflicht besteht. Der Antrag, dem säumigen Gericht eine Frist zu setzen, muss dann als Schriftsatz von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein.
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 18.01.2018 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Der Fristsetzungsantrag gemäß § 91 GOG muss bei Anwaltspflicht stets ein rechtsanwaltlich gefertigter Schriftsatz sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rekurs des unvertretenen Antragstellers gegen die Unterbrechung des Fristsetzungsverfahrens.OGH 8 Ob 130/14x, 19.12.2014
- Hier: Rekurs gegen Zurückweisung des Antrags auf Ablehnung sämtlicher Richter des Landesgerichts.OGH 4 Ob 144/14a, 21.10.2014
- Wird der Oberste Gerichtshof funktionell als zweite Instanz angerufen, greift die Vertretungspflicht iSd § 6 AußStrG nicht Platz.OGH 8 Fsc 1/14k, 06.05.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118184 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 5 Ob 233/17a, 18.01.2018, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
GOG §91
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