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Läuft meine Frist, wenn nur ich statt meines Anwalts zugestellt bekomme?

günstig für vertretene Partei betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsanwälte, Parteien
Nein. Haben Sie einem Rechtsanwalt für ein Verfahren Vollmacht erteilt, muss das Gericht an ihn zustellen. Das gilt auch für Streitigkeiten, die mit diesem Verfahren unmittelbar zusammenhängen und von der Vollmacht gedeckt sind. Eine Zustellung an Sie persönlich setzt die Rechtsmittelfrist nicht in Gang.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 22.12.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Die Berechtigung zur Empfangnahme von Zustellungen - und damit verbunden die Verpflichtung des Gerichts, an den bevollmächtigten Rechtsanwalt zuzustellen, - erstreckt sich grundsätzlich nur auf jenes Verfahren, in dem die Bevollmächtigung erteilt wurde; sie erstreckt sich jedoch auch auf die mit diesem Verfahren unmittelbar zusammenhängenden Streitigkeiten, die vom gesetzlichen Umfang der einem Rechtsanwalt erteilten Prozessvollmacht gedeckt sind. Die Zustellung an die Partei persönlich ist für den Lauf der Rechtsmittelfrist ohne Bedeutung.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118682 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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