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Kann ich die Kündigung anfechten, wenn ein zumutbares Angebot vorlag?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte
Eine Kündigung, mit der Ihnen zugleich geänderte Arbeitsbedingungen angeboten werden, ist nicht sozialwidrig, wenn Ihnen die Annahme des Angebots zumutbar war. Verglichen wird dabei Ihr bisheriger Arbeitsplatz mit den geänderten Bedingungen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 18.10.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Eine (Änderungskündigung) Kündigung ist dann nicht sozialwidrig, wenn dem Arbeitnehmer die Annahme des Angebotes des Arbeitgebers zur Änderung der Arbeitsbedingungen zumutbar war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118293 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Änderungskündigung im Arbeitsverhältnis

Bei einer Änderungskündigung wird für den Fall gekündigt, dass Sie einer bestimmten Änderung Ihres Arbeitsvertrags nicht zustimmen. Ob Sie zu den neu angebotenen Bedingungen im Arbeitsverhältnis bleiben wollen, entscheiden ausschließlich Sie.

günstig für Arbeitnehmer Entgelt nach Kündigungsanfechtung

Auch wenn Sie eine Kündigung wegen Sozialwidrigkeit anfechten, bleibt die ausgesprochene Kündigung vorerst aufrecht. Sie können daher zunächst weder Weiterbeschäftigung noch Weiterzahlung des Entgelts verlangen. Erst die Entscheidung, mit der der Fortbestand Ihres Arbeitsverhältnisses rückwirkend festgestellt wird, beseitigt dieses Hindernis, und erst ab da beginnt die Verjährung.

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