Zum Inhalt springen

Darf mir gekündigt werden, weil ich eine Vertragsänderung ablehne?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte
Bietet Ihnen der Arbeitgeber auf dem vorgesehenen Weg eine Änderung Ihres Vertrags an und stimmen Sie nicht zu, so kann eine deswegen ausgesprochene Kündigung wegen Ihrer Interessen angefochten werden. Sie gilt aber nicht als Kündigung, die Sie dafür bestraft, dass Sie Ihre Ansprüche geltend gemacht haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Strebt der Arbeitgeber auf dem durch die Rechtsordnung vorgesehenen Weg, nämlich durch ein Änderungsangebot, eine Vertragsänderung über dispositive Vertragspunkte an, und stimmt der Arbeitnehmer nicht zu, so kann die aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung zwar nach § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG, nicht aber als Motivkündigung nach § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG angefochten werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018143 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 14.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Änderungskündigung im Arbeitsverhältnis

Bei einer Änderungskündigung wird für den Fall gekündigt, dass Sie einer bestimmten Änderung Ihres Arbeitsvertrags nicht zustimmen. Ob Sie zu den neu angebotenen Bedingungen im Arbeitsverhältnis bleiben wollen, entscheiden ausschließlich Sie.

günstig für Arbeitnehmer Änderungskündigung und Versetzungsschutz

Ja. Auch bei einer Änderungskündigung gilt der Versetzungsschutz. Nehmen Sie das Angebot an und bedeutet die neue Einteilung eine Verschlechterung von Entgelt oder Arbeitsbedingungen, ist sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats wirksam.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Zumutbarkeit bei der Änderungskündigung
Arbeitsrecht · Änderungswunsch und bestehende Ansprüche
Arbeitsrecht · Ausnahmegründe bei der Kündigungsanfechtung
Arbeitsrecht · Verschlechterung des Arbeitsvertrags