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Wer zahlt Urlaubsgeld und Urlaubsersatz nach einem Betriebsverkauf?

günstig für Betriebsübernehmer betrifft Arbeitnehmer, Betriebsveräußerer, Betriebsübernehmer
Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld erwerben Sie laufend mit der Zeit, ähnlich wie das laufende Entgelt. Für den Teil, der auf seine Zeit entfällt, steht daher der frühere Arbeitgeber ein. Dasselbe gilt für die Abgeltung nicht verbrauchten Urlaubs: Im Verhältnis zwischen altem und neuem Arbeitgeber trägt die Kosten derjenige, bei dem der Anspruch entstanden ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 30.08.2016 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Ansprüche auf Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration) werden stets - ähnlich dem laufenden Entgelt - mit Zeitablauf aliquot erworben, sodass der Veräußerer schon aus diesem Grund für die "Altschulden", die seinen Anteil darstellen, einzustehen hat. Für die Frage der Haftung des Veräußerers und parallel dazu des Regressanspruches des Erwerbers gegen jenen ist es ebenfalls geboten, ausschließlich auf die beim jeweiligen Arbeitgeber zugebrachten Dienstzeiten abzustellen, weil diesem auch der Nutzen aus der Arbeitsleistung zugute gekommen ist. Gleiches gilt auch für die Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub (§ 10 UrlG). Auch der Urlaub ist ein Teil der Gegenleistung, die dem Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung gebührt und die ihm im Falle der Nichtkonsumation bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses in Geld abzugelten ist. Im internen Verhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber ist derjenige mit den Kosten zu belasten, bei dem der Urlaubsanspruch entstanden ist, und infolge dessen auch der Regressanspruch auf Abgeltung des Urlaubs dementsprechend zu aliquotieren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118665 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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