Zum Inhalt springen

Wann darf ich als Handelsvertreter wegen Krankheit aufhören?

günstig für Handelsvertreter betrifft Handelsvertreter, Unternehmer, Auftraggeber
Ob Ihnen die Fortsetzung wegen Krankheit unzumutbar ist, richtet sich danach, ob Sie die konkret vereinbarten Tätigkeiten noch in zumutbarer Weise ausüben können. Es kommt nicht darauf an, ob Sie allgemein als Handelsvertreter erwerbsunfähig sind, sondern auf Ihr konkretes Vertragsverhältnis.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 29.11.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Die Unzumutbarkeit der Fortsetzung wegen Krankheit ist daran zu messen, ob die konkret vereinbarten Tätigkeiten in zumutbarer Weise weiter ausgeübt werden können oder nicht. Es kommt nicht auf eine generelle Erwerbsunfähigkeit als Handelsvertreter, sondern auf das konkrete Vertragsverhältnis an.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119191 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

HVertrG §24 Abs3 Z1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Gesellschaftsrecht · Abberufung wegen Krankheit oder Alter
Arbeitsrecht · Entgeltfortzahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Sozialrecht · Begriff der Arbeitsunfähigkeit
Vertragsrecht · Verzicht auf Provision und Ausgleich
Arbeitsrecht · Entgeltfortzahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses