Ist mein Verzicht auf Provision bei unberechtigter Kündigung wirksam?
günstig für Handelsvertreter betrifft Handelsvertreter, Geschäftsherren, Unternehmer
Nein. Eine Vereinbarung, mit der ein Handelsvertreter auch für den Fall einer unberechtigten Vertragsauflösung durch den Geschäftsherrn auf alle Folgeprovisionen und den Ausgleich verzichtet, verstößt gegen die guten Sitten. Sie ist damit unwirksam.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 25.01.2022 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2022)
Eine Verzichtsklausel, wonach der Handelsvertreter auch im Falle unberechtigter Vertragsauflösung durch den Geschäftsherrn auf jegliche Folgeprovisionen oder Ausgleichsansprüche verzichtet, ist sittenwidrig.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133927 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 142/21t, 25.01.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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