Wann gelte ich als arbeitsunfähig?
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 16.01.2024 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unbezahlter Urlaub.OGH 10 ObS 23/23i, 16.01.2024
- Die Frage, ob Arbeitsunfähigkeit - hier im Sinn der Definition des § 106 Abs 1 GSVG - vorliegt, stellt eine Rechtsfrage dar.OGH 10 ObS 150/21p, 16.11.2021
- Grundlage für die Beantwortung dieser Frage bilden einerseits Feststellungen über den Inhalt der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit des Versicherten und andererseits solche über seinen Gesundheitszustand.OGH 10 ObS 291/01v, 10.10.2001
- Die Arbeitsunfähigkeit kann gleichzeitig mit dem Eintritt des Versicherungsfalles der Krankheit selbst einsetzen oder aber auch erst in einem späteren Zeitpunkt eintreten.OGH 10 ObS 217/01m, 30.07.2001
- In Schutzfristfällen ist auf die Tätigkeit abzustellen, die Gegenstand des Arbeitsvertrages war, durch den die letzte vor der Schutzfrist liegende Versicherung begründet wurde.OGH 10 ObS 57/01g, 03.04.2001
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- Und diese Unfähigkeit auf eine Krankheit zurückzuführen ist.OGH 10 ObS 267/94, 06.12.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084726 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 18.
- OGH 10 ObS 23/23i, 16.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 70/18m, 30.08.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie darauf bestehen, dass Ihr Arbeitsverhältnis weiterläuft, müssen Sie zur Arbeit bereit sein. Diesen Anspruch können Sie aber nicht zeitlich unbegrenzt geltend machen.
Ein Zeitraum gilt nur dann als Arbeitszeit, wenn Sie in dieser Zeit tatsächlich Arbeit geleistet haben. Ohne tatsächlich erbrachte Arbeit liegt keine Arbeitszeit vor.