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Gilt ein Plan, der zum Urteil gehört, als festgestellt?

betrifft Prozessparteien, Grundstückseigentümer
Wird eine Urkunde, etwa ein Plan, zum Bestandteil eines Urteils gemacht, gilt damit alles als festgestellt, was sich daraus ergibt. Voraussetzung ist, dass es auch Gegenstand des Verfahrens war.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 02.04.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Wird eine Urkunde (hier: Plan) als integrierender Bestandteil eines Urteils aufgenommen, so ist in dem Urteil alles festgestellt, was sich aus dem Plan ergibt und Gegenstand des Verfahrens war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119746 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

Geo §169

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