Gilt ein Plan, der zum Urteil gehört, als festgestellt?
betrifft Prozessparteien, Grundstückseigentümer
Wird eine Urkunde, etwa ein Plan, zum Bestandteil eines Urteils gemacht, gilt damit alles als festgestellt, was sich daraus ergibt. Voraussetzung ist, dass es auch Gegenstand des Verfahrens war.
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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 02.04.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Wird eine Urkunde (hier: Plan) als integrierender Bestandteil eines Urteils aufgenommen, so ist in dem Urteil alles festgestellt, was sich aus dem Plan ergibt und Gegenstand des Verfahrens war.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einräumung eines Notwegs; Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens.OGH 1 Ob 45/20d, 26.03.2020
- Die Beschreibung von Wegerechten durch Bezugnahme auf einen Lage oder Vermessungsplan oder auf eine Skizze, die zum Gegenstand des Urteilsspruchs gemacht werden, ist zulässig.OGH 8 Ob 59/17k, 29.06.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119746 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 131/23k, 02.04.2024, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
Geo §169
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