Werden auch die Feststellungen eines Urteils rechtskräftig?
betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Rechtskräftig wird nur die Entscheidung über den Anspruch, der geltend gemacht wurde. Die tatsächlichen Feststellungen und die rechtliche Beurteilung werden davon grundsätzlich nicht erfasst.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Nur die Entscheidung über den Anspruch, der geltendgemacht wurde, wird rechtskräftig. Die Rechtskraft erfasst grundsätzlich weder die tatsächlichen Feststellungen noch die rechtliche Beurteilung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Entscheidungselemente, wie die Tatsachenfeststellungen, sind für sich allein (isoliert) nicht rechtskraftfähig.OGH 2 Ob 141/98v, 02.07.1998
- ScheidungsurteilOGH 5 Ob 644/81, 15.09.1981
- Soll der vom Gericht gewollte, im Spruch aber nicht klar und eindeutig formulierte Inhalt der Sachentscheidung erkannt werden, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen.OGH 7 Ob 188/74, 10.10.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041285 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 27.
- OGH 4 Ob 188/25p, 26.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 18 ONc 4/25w, 30.01.2026
- OGH 5 Ob 141/25h, 18.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 151/25i, 28.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 146/24i, 27.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 189/20k, 27.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 221/18s, 24.06.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 265/15d, 20.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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