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Werden auch die Feststellungen eines Urteils rechtskräftig?

betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Rechtskräftig wird nur die Entscheidung über den Anspruch, der geltend gemacht wurde. Die tatsächlichen Feststellungen und die rechtliche Beurteilung werden davon grundsätzlich nicht erfasst.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Nur die Entscheidung über den Anspruch, der geltendgemacht wurde, wird rechtskräftig. Die Rechtskraft erfasst grundsätzlich weder die tatsächlichen Feststellungen noch die rechtliche Beurteilung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041285 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 27.

Im Gesetz

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